150126_LEGO_TIER_SMALLHEADER_1920x350_NEU7
Veranstalter der „LEGO Erlebnisaktion 2026“ ist die LEGO GmbH, Technopark II, Werner-von-Siemens-Ring 14, 85630 Grasbrunn („LEGO GmbH“).
Die technische und organisatorische Durchführung erfolgt durch die TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH, Sandstraße 3, 80335 München („TLC“).
Fragen zur Aktion können per E-Mail an lego-erlebnisaktion@tlcrewards.com gerichtet werden.
Mit der Teilnahme an der Aktion erklären sich die Teilnehmer durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet; alle Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Zurück
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die als Endverbraucher im Aktionszeitraum einen qualifizierender Einkauf eines LEGO Aktionsprodukts bei einem teilnehmenden Händler in den oben genannten Ländern erworben haben.
„Qualifizierender Einkauf“ bedeutet ein Einkauf eines oder mehrerer Aktionsprodukte der LEGO Themenwelten LEGO® Friends, LEGO® Creator oder LEGO® Disney™ mit einem Gesamtwarenwert von mindestens 20,00 EUR in Deutschland und Österreich bzw. 25,00 CHF in der Schweiz.
Die Teilnahme über Gewinnspiel- oder Registrierungsdienste ist ausgeschlossen.
Für die Teilnahme sind ein Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Die Teilnahmeberechtigung wird anhand der Angaben auf der Aktionswebsite https://www.lego-erlebnisaktion.com/ geprüft.
2. Zeiträume der Aktion
Aktionszeitraum: 01.02.2026, 00:01 Uhr bis 31.03.2026, 23:59 Uhr
Zeitraum, in dem ein qualifizierender Einkauf (siehe 1.) getätigt werden muss.

Teilnahmezeitraum: 01.02.2026, 00:01 Uhr bis 30.04.2026, 23:59 Uhr
Zeitraum, in dem das Anmeldeformular zur Regisitrierung auf der Aktionswebsite live geschaltet ist und eine Registrierung sowie die Auswahl eines Gutscheins möglich ist (siehe 3. und 4.).

Einlösezeitraum der Gutscheine: 01.02.2026, 00:01 Uhr bis 31.10.2026, 23:59 Uhr
Zeitraum, in dem der Gutschein beim Anbieter eingelöst werden kann. Saisonal bedingte Öffnungszeiten der Anbieter sind von der teilnehmenden Person vor der Erstellung des Gutscheins über die Anbieter-Website oder per Direktkontakt mit dem Anbieter zu überprüfen.

Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums ist keine Anmeldung, Gutscheinauswahl oder Gutscheinerstellung mehr möglich. Nach Ablauf des Einlösezeitraums verlieren alle Gutscheine ihre Gültigkeit.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Ablauf
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Aktionswebsite https://www.lego-erlebnisaktion.com/.
Im Rahmen der Teilnahme sind Vor- und Nachname, eine gültige E-Mail-Adresse sowie der Upload des Kaufbelegs (als eine Datei) erforderlich. Weitere Angaben sind freiwillig.

Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Zugriffslink, der Zugriff auf die verfügbaren Erlebnis-Angebote gewährt, bis eines ausgewählt wurde oder der Teilnahmezeitraum beendet ist.

Jeder qualifizierende Einkauf berechtigt zur einmaligen Teilnahme. Ein hochgeladener Kaufbeleg kann nicht erneut verwendet werden. Mehrfachteilnahmen sind nur mit weiteren qualifizierenden Einkäufen möglich.

Das Prämienangebot besteht aus einem kostenlosen Gutschein für ein Erlebnis, das qualifizierte Teilnehmer auf der Aktions-Website https://www.lego-erlebnisaktion.com/ auswählen können.

Erlebnis-Angebote können bereits vor Anmeldung auf der Aktionswebseite über den Bereich „Erlebnis-Finder“ eingesehen werden.
Die Auswahl eines Erlebnisses sowie die Erstellung des jeweiligen Gutscheins ist erst nach erfolgreicher Anmeldung möglich. 
4. Gutscheine und Einlösung
Die Auswahl eines Erlebnisses und die Erstellung eines Gutscheins sind bis spätestens 30.04.2026, 23:59 Uhr möglich.

Nach Erstellung des Gutscheins wird der Zugriffslink entwertet. Der Gutschein wird per E-Mail übermittelt.

Pro Person und Besuch ist nur ein Gutschein einlösbar. Gutscheine sind nicht übertragbar, nicht kombinierbar und nicht auszahlbar. Weiterverkauf oder Vervielfältigung sind unzulässig.

Die Einlösung erfolgt gemäß den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Öffnungszeiten und Einlösebedingungen der Partner sind vor Gutscheinauswahl eigenständig zu prüfen.

Es wird empfohlen den Kaufbeleg bis zur Einlösung des Gutscheins aufzuheben, da dieser bei Verdacht auf Missbrauch oder Betrug vorzulegen ist.
Falsche Angaben wie z. B. eine falsche E-Mail-Adresse führen dazu, dass Teilnehmer ihren Gutschein nicht erhalten und ihre Teilnahme ungültig ist.

Alle notwendigen Informationen zur erfolgreichen Teilnahme an der Aktion werden im Bereich „Häufige Fragen“ auf der Aktions-Website ausführlich erläutert. Darüber hinaus steht der Consumer Service von TLC für Verbraucheranfragen, Beschwerden und/oder Kommentare zu dieser Aktion per E-Mail unter lego-erlebnisaktion@tlcrewards.com zur Verfügung (Feiertage ausgenommen).
5. Zusatzgewinnspiel
Teilnehmende können einmalig zusätzlich am Gewinnspiel teilnehmen, wenn sie einen entsprechenden Haken im Registrierformular setzen.

Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden verlosen wir den (1) Hauptpreis, der untenstehend aufgeführt wird. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen.

Der Preis umfasst ein Meet & Greet Paket, welches beinhaltet: bis zu vier 1-Tageskarten für das LEGOLAND Deutschland in Günzburg (gültig am Tag des Meet & Greet für je eine Person ab 2 Jahren) im Wert von je 64 €, ein 2-stündiges Treffen mit Annika Preil im LEGOLAND Deutschland, je einen Verzehrgutschein im Wert von 35 € je teilnehmender Person. Das Meet & Greet kann nur an einem Wochenende (Samstag oder Sonntag) im Mai oder Juni 2026 stattfinden. Der genaue Tag wird gemeinsam mit dem Gewinner und unter Rücksprache mit den Sponsoren ermittelt und schriftlich fixiert. Im Anschluss ist keine Verschiebung oder Stornierung seitens des Gewinners mehr möglich. Bei einer Nicht-Inanspruchnahme ist der Gewinner nicht berechtigt einen Ersatzgewinn zu beanspruchen.

Der Gewinner wird am 04.05.2026 unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmenden per Zufallsprinzip ermittelt. Der Gewinner wird per E-Mail, unter der im Anmeldeformular genannten E-Mail-Adresse, benachrichtigt und gebeten TLC unter lego-erlebnisaktion@tlcrewards.com innerhalb von 48 Stunden zu kontaktieren, um die Gewinnannahme zu bestätigen.

Geht von der kontaktierten Person innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn in Form eines LEGOLAND Deutschland Gutscheins von 400 € sowie eines LEGO Produktpakets im Wert von 100 € (UVP). Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Das betrifft insbesondere auch Kosten für die Anreise und eventuelle Übernachtungskosten.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Die LEGO GmbH und TLC behalten sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation oder Missbrauch von der Aktion auszuschließen sowie Gutscheine zu verweigern oder zu stornieren.

Im Verdachtsfall kann die Vorlage des Original-Kaufbelegs verlangt werden.
7. Vorbehaltsklausel
Die LEGO GmbH und TLC behalten sich vor, die Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen jederzeit vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet ist.
8. Haftung
LEGO und TLC haften nicht für Leistungen, Verfügbarkeit oder Qualität der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Erlebnisse. Mit Einlösung des Gutscheins kommt ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen Teilnehmer und Anbieter zustande.
9. Datenschutz
In Übereinstimmung mit der DSGVO und den über Öffnungsklauseln eingebundenen Gesetzen wie bspw. dem BDSG sind die über die Aktions-Website gesammelten Informationen für TLC in ihrer Eigenschaft als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 lit 8 DSGVO bestimmt. Diese Daten werden ausschließlich im Auftrag und auf Weisung der LEGO Group für die Zwecke des vorliegenden Angebots verarbeitet und können auch nur für die Ausführung des konkreten Angebots verwendet werden.

 Der Datenschutzbeauftragte der LEGO Group ist:
LEGO System A/S
Datenschutzbeauftragter
DK-7190 Billund
E-Mail: privacy.officer@LEGO.com

Der Datenschutzbeauftragte von TLC ist:
Thorsten Krietsch
Tedeka Consulting
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Carstennstraße 47 12205 Berlin
Fon: 030 – 47 03 32 15
Datenschutz-tlc@tedeka-consulting.com
www.tedeka-consulting.com

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit b (vorvertragliche Maßnahmen oder Vertragserfüllung auf Wunsch des Teilnehmers), c (gesetzliche Aufbewahrungsfristen) sowie f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser berechtigtes Interesse besteht dabei in der Geltendmachung von Ansprüchen gegen und Verteidigung von Ansprüchen durch den Teilnehmer (hierbei richten wir uns für die Löschungsfristen nach den gesetzlichen Verjährungsfristen). Weitere Informationen über die Datenverarbeitung werden über die Datenschutzerklärungen der LEGO Group, TLC sowie den teilnehmenden Partnern bereitgestellt, die Sie auf den jeweiligen Websites finden.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen der LEGO Group und TLC im Sinne von Art. 28
Abs. 3 DSGVO liegt vor und kann auf erstes Anfordern nachgewiesen werden. TLC hat alle technisch erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu gewährleisten.

Gemäß Art. 15 ff. DSGVO haben alle Teilnehmer sowohl gegenüber der LEGO Group als auch gegenüber TLC folgende Rechte:

• Das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständig erhobener Daten gemäß Art. 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Vergessenwerden gemäß Art. 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenportabilität gemäß Art. 20 DSGVO,
• das Recht auf Widerspruch, sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt gemäß Art. 21 DSGVO.
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat des gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Teilnehmer der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Anderweitige etwaig bestehende verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben davon unberührt.

Zur Ausübung dieser Rechte kann der Verbraucher seine Anfrage per Post an folgende Adresse senden: TLC Marketing, Promotion & Incentive GmbH, Sandstraße 3, 80335 München oder per E-Mail an datenschutz-tlc@tedeka-consulting.com oder durch anderweitige Kontaktaufnahme mit den vorbezeichneten Datenschutzbeauftragten der LEGO Group oder TLC, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments oder einer anderweitigen Identifikationsmöglichkeit des Betroffenen im Falle begründeter Zweifel an der Identitätsfeststellung. Unter diesen Kontaktdaten können die vorbezeichneten Betroffenenrechte sowohl gegenüber TLC als auch gegenüber der LEGO Group geltend gemacht werden.

Eine Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber für die Teilnahme an der Aktion erforderlich, da andernfalls die Gewährung des Gutscheins und die Sicherstellung der Einhaltung der Teilnahmebedingungen nicht möglich ist.

Eine automatische Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling im Sinne von Art. 4 Ziffer 4 DSGVO, findet weder durch die LEGO Group, noch durch TLC statt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen und Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Die LEGO Group ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
ZurückZurück
LEGO_logo_TEST